Eine Haarentfernung kann als dauerhaft oder permanent bezeichnet werden wenn nach Abschluss der Behandlung eine signifikante Haarreduktion vorliegt. Diese muss länger als ein Wachstumszyklus der behandelten Stellen bestehen bleiben.
Eine der ältesten Methoden der dauerhaften Haarentfernung ist die Nadelepilation. Es werden jedoch auch immer häufiger Haare mittels Laser oder IPL dauerhaft entfernt.
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Montag, 18. Januar 2010
Dienstag, 22. Dezember 2009
"Nur" ein Wasch- und Reinigungsmittel oder schon ein Biozid - Abgrenzung wieder mal anders
Abgrenzungsfragen im Biozidrecht spielen häufig beim Inverkehrbringen von Gesundheitsprodukten eine wesentliche Rolle, mithin bei Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln. Zunehmend hat man es als Rechtsanwender jedoch auch mit den außerordentlich komplexen Regelungen für Biozid-Produkte und weitere Produktgruppen zu tun.
Biozid-Produkte sind grob gesagt Produkte gegen Schadorganismen. Betrifft der Einsatz den menschlichen Körper, sollte man zumindest wissen, was der Unterschied zwischen einem Biozid-Produkt einerseits und Arzneimitteln, Kosmetika etc. andererseits ist. Geht es nicht um die Anwendung am Menschen, sondern auf Oberflächen, in der Luft, am Boden oder in Gewässern, wird die Sache noch um einiges komplizierter. Hier kommen nicht nur Biozid-Produkte, sondern auch Wasch- und Reinigungsmittel und andere Produktgruppen zur Anwendung. Dann muss ein ganzes Dutzend verschiedener Regelungen jongliert werden. Zum Einstieg in den Abgrenzungszirkus möchten wir Ihnen die Abgrenzung zwischen Wasch- und Reinigungsmitteln und Biozid-Produkten ein wenig näher bringen:
Biozid-Produkte werden durch die Biozid-Richtlinie 98/9/EG geregelt. Diese Richtlinie wurde im Wesentlichen in Deutschland durch das Chemikaliengesetz umgesetzt. Demnächst soll allerdings die Biozid-Richtlinie durch eine europäische Biozid-Verordnung abgelöst werden. Im Gegensatz zur Richtlinie müsste diese Verordnung nicht durch nationale Vorschriften umgesetzt werden, sondern würde unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung finden.
Wasch- und Reinigungsmittel werden im Wesentlichen durch die Verordnung 648/2004/EG über Detergenzien (sog. Detergenzien-Verordnung) europaweit geregelt. Daneben findet in Deutschland das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Anwendung.
Die Vorschriften über Wasch- und Reinigungsmittel sowie über Biozid-Produkte schließen sich nicht gegenseitig aus, wie dies beispielsweise bei Lebensmitteln und Arzneimitteln der Fall ist. Vielmehr kann ein Wasch- und Reinigungsmittel auch ein Biozid-Produkt sein, mit erheblichen Konsequenzen. Denn im Gegensatz zu Wasch- und Reinigungsmitteln bedürfen Biozid-Produkte einer Zulassung ähnlich wie bei Arzneimitteln. Das Zulassungsverfahren ist mit enormen Kosten verbunden, eine Hürde, die kleinen und mittelständischen Unternehmen schnell zum Verhängnis werden kann.
Wasch- und Reinigungsmittel müssen hingegen nach dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz nicht einmal beim Umweltbundesamt gemeldet werden. Vielmehr ist der Hersteller lediglich verpflichtet, ein medizinisches Datenblatt dem Bundesinstitut für Risikobewertung spätestens zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens zu übermitteln. Daneben müssen eine Reihe von Prüfungen zur biologischen Abbaubarkeit durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise hierüber müssen durch den Hersteller für die Überwachungsbehörden bereit gehalten werden.
Sowohl für Biozide als auch für Wasch- und Reinigungsmittel sind ferner die Gefahrstoffvorschriften zu beachten. Zudem gelten für Detergenzien und Biozid-Produkte sehr differenzierte Kennzeichnungsregelungen.
Für die spannende Frage, ob nun die Regelungen für Biozide neben den Regelungen für Wasch- und Reinigungsmittel zusätzlich zu beachten sind, kommt es darauf an, ob die Produkte dazu bestimmt sind, eine biozide Wirkung zu entfalten. Letztlich lässt sich stets nur anhand des Einzelfalls klären, ob das Produkt auch ein Biozid-Produkt ist und damit einer Zulassung bedarf. Diese Frage stellt sich insbesondere bei desinfizierenden Reinigern.
Alles in allem kommt nicht nur der Abgrenzung von Gesundheitsprodukten wie Arzneimitteln und Lebensmitteln in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, vielmehr dreht sich das Abgrenzungskarussel auch in angrenzenden Produktkategorien munter weiter. Wer mit solchen Produkten zu tun hat, sei es als Hersteller oder Vertreiber, der sollte sich stets die Frage stellen, ob er weiß, was sein Produkt überhaupt rechtlich ist und welchen Bestimmungen es unterliegt. Wen das nicht sonderlich interessiert, dem drohen kostspielige Auseinandersetzungen mit der Konkurrenz, Wettbewerbsvereinen oder Behörden.
Biozid-Produkte sind grob gesagt Produkte gegen Schadorganismen. Betrifft der Einsatz den menschlichen Körper, sollte man zumindest wissen, was der Unterschied zwischen einem Biozid-Produkt einerseits und Arzneimitteln, Kosmetika etc. andererseits ist. Geht es nicht um die Anwendung am Menschen, sondern auf Oberflächen, in der Luft, am Boden oder in Gewässern, wird die Sache noch um einiges komplizierter. Hier kommen nicht nur Biozid-Produkte, sondern auch Wasch- und Reinigungsmittel und andere Produktgruppen zur Anwendung. Dann muss ein ganzes Dutzend verschiedener Regelungen jongliert werden. Zum Einstieg in den Abgrenzungszirkus möchten wir Ihnen die Abgrenzung zwischen Wasch- und Reinigungsmitteln und Biozid-Produkten ein wenig näher bringen:
Biozid-Produkte werden durch die Biozid-Richtlinie 98/9/EG geregelt. Diese Richtlinie wurde im Wesentlichen in Deutschland durch das Chemikaliengesetz umgesetzt. Demnächst soll allerdings die Biozid-Richtlinie durch eine europäische Biozid-Verordnung abgelöst werden. Im Gegensatz zur Richtlinie müsste diese Verordnung nicht durch nationale Vorschriften umgesetzt werden, sondern würde unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung finden.
Wasch- und Reinigungsmittel werden im Wesentlichen durch die Verordnung 648/2004/EG über Detergenzien (sog. Detergenzien-Verordnung) europaweit geregelt. Daneben findet in Deutschland das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Anwendung.
Die Vorschriften über Wasch- und Reinigungsmittel sowie über Biozid-Produkte schließen sich nicht gegenseitig aus, wie dies beispielsweise bei Lebensmitteln und Arzneimitteln der Fall ist. Vielmehr kann ein Wasch- und Reinigungsmittel auch ein Biozid-Produkt sein, mit erheblichen Konsequenzen. Denn im Gegensatz zu Wasch- und Reinigungsmitteln bedürfen Biozid-Produkte einer Zulassung ähnlich wie bei Arzneimitteln. Das Zulassungsverfahren ist mit enormen Kosten verbunden, eine Hürde, die kleinen und mittelständischen Unternehmen schnell zum Verhängnis werden kann.
Wasch- und Reinigungsmittel müssen hingegen nach dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz nicht einmal beim Umweltbundesamt gemeldet werden. Vielmehr ist der Hersteller lediglich verpflichtet, ein medizinisches Datenblatt dem Bundesinstitut für Risikobewertung spätestens zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens zu übermitteln. Daneben müssen eine Reihe von Prüfungen zur biologischen Abbaubarkeit durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise hierüber müssen durch den Hersteller für die Überwachungsbehörden bereit gehalten werden.
Sowohl für Biozide als auch für Wasch- und Reinigungsmittel sind ferner die Gefahrstoffvorschriften zu beachten. Zudem gelten für Detergenzien und Biozid-Produkte sehr differenzierte Kennzeichnungsregelungen.
Für die spannende Frage, ob nun die Regelungen für Biozide neben den Regelungen für Wasch- und Reinigungsmittel zusätzlich zu beachten sind, kommt es darauf an, ob die Produkte dazu bestimmt sind, eine biozide Wirkung zu entfalten. Letztlich lässt sich stets nur anhand des Einzelfalls klären, ob das Produkt auch ein Biozid-Produkt ist und damit einer Zulassung bedarf. Diese Frage stellt sich insbesondere bei desinfizierenden Reinigern.
Alles in allem kommt nicht nur der Abgrenzung von Gesundheitsprodukten wie Arzneimitteln und Lebensmitteln in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, vielmehr dreht sich das Abgrenzungskarussel auch in angrenzenden Produktkategorien munter weiter. Wer mit solchen Produkten zu tun hat, sei es als Hersteller oder Vertreiber, der sollte sich stets die Frage stellen, ob er weiß, was sein Produkt überhaupt rechtlich ist und welchen Bestimmungen es unterliegt. Wen das nicht sonderlich interessiert, dem drohen kostspielige Auseinandersetzungen mit der Konkurrenz, Wettbewerbsvereinen oder Behörden.
Mittwoch, 16. Dezember 2009
Glossar zum Thema "Dauerhafte Haarentfernung"
Absorption
Als Absorption wird generell das Aufnehmen von etwas bezeichnet.Bei der dauerhaften Haarentfernung mittels IPL werden Lichtimpulse auf die Haut abgegeben, die vom Melanin im Haar absorbiert (aufgenommen) wird und bis in die Haarwurzel weitergeleitet wird. Durch die Wärme kann so der Haarfollikel verödet werden.
Donnerstag, 12. November 2009
arzneimittel.de zum Gesundheitsmarkt der Zukunft
Unternehmen im Gesundheitssektor überleben den sich wandelnden Gesundheitsmarkt zukünftig nur noch in kooperativen Strukturen. Noch haben die meisten Player einen Wandel im Markt nicht zu fürchten. Ob das in einem sich verändernden Marktsystem so bleibt, ist allerdings fraglich!
Kooperationen sind auf dem zukünftigen Gesundheitsmarkt unerlässlich wenn man Effektivitäts- und Effizienzgewinne erzielen will. Aber nicht alle Kooperationen sind gleich Erfolg versprechend.
Die Firma Health Basics GmbH und Co. KG sieht sich als Systemkopf, wenn es um solche Kooperationen geht. Eine Spezialität der Full-Service-Agentur ist das „Co-Branding“ Konzept, wie zum Beispiel zwischen dem Informationsportal "arzneimittel.de" und einer der größten Versandapotheken „medikamente-per-klick.de“. Die Eigenständigkeit der Apotheke wird weiterhin gewährleistet, doch ein einheitlicher Marktauftritt erreicht mehr Kunden. Das Ziel ist es optimal strategische Netzwerke zu schaffen, die die Leistung und Verbindlichkeit für alle Partner zusammenführt.
Ein weiteres Beispiel ist die sehr enge Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei juravendis Rechtsanwälte. Somit können die Kunden von Health Basics sicher sein, dass auch alle erarbeiteten Konzepte im gesundheitsrechtlichen Kontext aufbereitet wurden und die Kooperationsmodelle auf einem rechtlich fundierten Fundament stehen.
Ein weiteres Projekt von Health Basics beinhaltet die gesamte PR- und Marketingbetreuung der Firma Cleanskin Franchise GmbH. Die Agentur betreut dabei ca. 50 Stores in ganz Deutschland und etabliert im Moment die Kooperation mit arzneimittel.de und medikamente-per-klick.de. Hier werden über das Suchverhalten der User der richtigen Zielgruppe die Dienstleistungen von Cleanskin angeboten. Dies führt zu sehr hohen Konversionsraten und der Kunde erhält nur die Informationen, welche er auch in diesem Moment wirklich benötigt. Derartige Modelle werden auch nicht als Werbung aufgefasst, sondern vielmehr als vertiefende Information im jeweiligen Such-Kontext.
Ab Ende 2009 schließlich startet die neue hochwertige Naturkosmetikserie Beauty Basics, die zunächst synergetisch nur über die Versandapotheke „medikamente-per-klick“ und das Informationsportal „ arzneimittel.de“ vertrieben wird.
Wie man auf www.health-basics.eu sehen kann, befindet sich das Unternehmen Health Basics im Schnittbereich von Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/PR, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten.
Kooperationen sind auf dem zukünftigen Gesundheitsmarkt unerlässlich wenn man Effektivitäts- und Effizienzgewinne erzielen will. Aber nicht alle Kooperationen sind gleich Erfolg versprechend.
Die Firma Health Basics GmbH und Co. KG sieht sich als Systemkopf, wenn es um solche Kooperationen geht. Eine Spezialität der Full-Service-Agentur ist das „Co-Branding“ Konzept, wie zum Beispiel zwischen dem Informationsportal "arzneimittel.de" und einer der größten Versandapotheken „medikamente-per-klick.de“. Die Eigenständigkeit der Apotheke wird weiterhin gewährleistet, doch ein einheitlicher Marktauftritt erreicht mehr Kunden. Das Ziel ist es optimal strategische Netzwerke zu schaffen, die die Leistung und Verbindlichkeit für alle Partner zusammenführt.
Ein weiteres Beispiel ist die sehr enge Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei juravendis Rechtsanwälte. Somit können die Kunden von Health Basics sicher sein, dass auch alle erarbeiteten Konzepte im gesundheitsrechtlichen Kontext aufbereitet wurden und die Kooperationsmodelle auf einem rechtlich fundierten Fundament stehen.
Ein weiteres Projekt von Health Basics beinhaltet die gesamte PR- und Marketingbetreuung der Firma Cleanskin Franchise GmbH. Die Agentur betreut dabei ca. 50 Stores in ganz Deutschland und etabliert im Moment die Kooperation mit arzneimittel.de und medikamente-per-klick.de. Hier werden über das Suchverhalten der User der richtigen Zielgruppe die Dienstleistungen von Cleanskin angeboten. Dies führt zu sehr hohen Konversionsraten und der Kunde erhält nur die Informationen, welche er auch in diesem Moment wirklich benötigt. Derartige Modelle werden auch nicht als Werbung aufgefasst, sondern vielmehr als vertiefende Information im jeweiligen Such-Kontext.
Ab Ende 2009 schließlich startet die neue hochwertige Naturkosmetikserie Beauty Basics, die zunächst synergetisch nur über die Versandapotheke „medikamente-per-klick“ und das Informationsportal „ arzneimittel.de“ vertrieben wird.
Wie man auf www.health-basics.eu sehen kann, befindet sich das Unternehmen Health Basics im Schnittbereich von Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/PR, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten.
Mittwoch, 11. November 2009
Homöopathie & Naturheilkunde: Teil 2 ++ Halsschmerzen
Halsschmerzen zählen mit zu den häufigsten körperlichen Beschwerden des Menschen. Gerade in der kalten Jahreszeit kann man sich schnell dieses lästige Übel einfangen. Deshalb sind Menschenansammlungen (z.B. U-Bahn; Ansteckungsgefahr) oder überheizte Räume (trocknet die Schleimhäute aus) nach Möglichkeit zu vermeiden. Beugen Sie Halsschmerzen vor, indem Sie Ihre Stimme nicht überlasten, nicht rauchen und die Schleimhäute durchbluten (z.B. Spaziergang, Sauna).
Man muss aufpassen: Halsschmerzen können entweder leichte sein, die man schnell in den Griff bekommt. Sie können aber auch Vorboten einer schlimmeren Infektion sein.
Gegen Halsschmerzen helfen eine ganze Reihe von Haushaltsmitteln. Gängige Behandlungsmethoden sind warmhalten (z.B. Wärmflasche), gurgeln (z.B. warmes Salzwasser), Inhalationen (z.B. Salbei oder Anis), Halswickel (z.B. Quark) und trinken (z.B. Kamillentee).
Weitere wirkungsvolle Naturheilstoffe sind Salbei oder Sonnenhut. Salbei wirkt beispielsweise wachstumshemmend auf Bakterien.
Bei schwerwiegenderen Beschwerden sollten Sie allerdings einen Arzt aufsuchen. Bei ernsthafteren Erkrankungen wie Mandelentzündung oder starker Bronchitis sollten Sie nicht auf den Rat ihres Arztes verzichten.
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.arzneimittel.de
Erfahren Sie am Feitag, 13.11. Neues und Interessantes über die Behandlung von Bronchitis.
Man muss aufpassen: Halsschmerzen können entweder leichte sein, die man schnell in den Griff bekommt. Sie können aber auch Vorboten einer schlimmeren Infektion sein.
Gegen Halsschmerzen helfen eine ganze Reihe von Haushaltsmitteln. Gängige Behandlungsmethoden sind warmhalten (z.B. Wärmflasche), gurgeln (z.B. warmes Salzwasser), Inhalationen (z.B. Salbei oder Anis), Halswickel (z.B. Quark) und trinken (z.B. Kamillentee).
Weitere wirkungsvolle Naturheilstoffe sind Salbei oder Sonnenhut. Salbei wirkt beispielsweise wachstumshemmend auf Bakterien.
Bei schwerwiegenderen Beschwerden sollten Sie allerdings einen Arzt aufsuchen. Bei ernsthafteren Erkrankungen wie Mandelentzündung oder starker Bronchitis sollten Sie nicht auf den Rat ihres Arztes verzichten.
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.arzneimittel.de
Erfahren Sie am Feitag, 13.11. Neues und Interessantes über die Behandlung von Bronchitis.
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